Mobbing stammt aus dem Englischen und wird mit Anpöbeln oder Unterdrücken übersetzt. Wo Menschen zusammenarbeiten, kommt es immer zu Attacken auf Gemeinschaftsmitglieder. Aber erst wenn durch systematischen Psychoterror ein Arbeitskollege/in ausgegrenzt wird, ist der Begriff angezeigt.
Die am 1. August 2002 in Kraft tretenden Änderungen des Schadensersatzrechts verpflichten Sie, Ihre Mitarbeiter stärker gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Wenn Sie nicht alles für den Schutz Ihrer Arbeitnehmer tun, können diese bei starker Beeinträchtigung Schmerzensgeld von Ihnen verlangen.
Zuerst untersuchen wir die Ursachen und fragen, ob Mobbing vorliegt oder ob es sich nur um eine persönliche, aber lösbare Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen und/oder Vorgesetzten handelt. Liegt Mobbing vor, ist die Aufdeckung des gewalttätigen Verhaltens der erste und wichtigste Schritt, um die Eskalationsspirale zu unterbrechen. Klärende Gespräche mit Ihnen, die Einschaltung des Betriebsrates und eines Rechtsanwaltes können weitere Schritte sein.
Für Sie als Arbeitgeber sind aufdeckende und klärende Gespräche beste Prophylaxe, um dieser Form von Gewalt zu begegnen. Ich biete Ihnen ein entsprechenes »Mobbing-Seminar« an und helfe Ihnen bei der Bearbeitung und Auflösung der Problematik, die sich leider nicht wegbefehlen lässt. Rufen Sie mich an!